Erbrecht

Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts erstreckt sich von der Beratung bei der Abfassung letztwilliger Verfügungen bis hin zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen nach einem Erbfall. Insbesondere bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Regelungen von Unternehmensnachfolgen arbeiten wir eng mit der Dr. Volz Steuerberatung GmbH zusammen, soweit der Mandant nicht einen eigenen Steuerberater hinzuziehen möchte. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine erbrechtliche Lösung keine unerwünschte steuerliche Mehrbelastung mit sich bringt. Erblasser wollen verständlicherweise ihr erarbeitetes Vermögen möglichst vollständig ihren Erben zukommen lassen. Dabei wollen wir ihnen durch rechtlich fundierte Gestaltung helfen. Auch nach einem Erbfall kann durch sorgfältige Auswahl von Gestaltungsmöglichkeiten die Zerstörung von Vermögenswerten verhindert und eine für alle Beteiligten optimale Lösung gefunden werden. Dass dabei auch die Schnittstellen zwischen Erbrecht und anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Familienrecht, beachtet werden, versteht sich von selbst.